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Mietorthesen und Knieschienen auf Mietbasis zurückgeben

Mietorthese und Knieschiene bei gesetzlich Versicherten

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Knie-Rahmenorthesen
sowie bestimmte Unterschenkelorthesen / Unterschenkel Walker zunächst auf Mietbasis.
Nach Ablauf von Mietdauer muss der Patient das Leih-Hilfsmittel an das Sanitätshaus oder an den Hersteller zurückgeben.
Wird das Hilfsmittel länger benötigt, kann eine entprechende ärtzlichen Verordnung (Verlängerungsrezept) nachgereicht werden.
In diesem Fall wird das Hilfsmittel zum Eigentum des Versicherten.


Hilfsmittelversorgung bei Privatversicherten

Viele Saniätshäuser verlangen bei Hilfsmittelabgabe an Privatpatienten, z. B. bei Knieschienen
bei Z. n. VKB (vorderes Kreuzbandruptur), HKB (hinteres Kreuzbandruptur),
Bänderriss, Meniskus-Verletzung, Gonarthrose,usw. den vollen Kaufpreis.

Dadurch können Privat-Krankenversicherte das bereits getragene Hilfsmittel nicht mehr zurückgeben.

Gerne können Sie ein solches, nicht mehr benötigtes, bereits getragenes, neuwertiges Hilfsmittel
(Knieschiene, Unterschenekl-Walker, Rückenkorstett, usw.) uns anbieten.

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